Am 28. Januar 2023 wurde die Verordnung des Ministerrates der Republik Belarus Nr. 54 vom 23. Januar 2023 veröffentlicht. Durch die Verordnung wurde das Verzeichnis der Unternehmen erweitert, deren ausländischen Eigentümern der Austritt und die Veräußerung ihrer Anteile sowie deren Umstrukturierung untersagt werden. Es geht um die Unternehmen, deren Teilnehmer (Aktionäre) juristische und natürliche Personen aus den ausländischen Staaten sind, die unfreundliche Handlungen gegenüber belarussischen juristischen und (oder) natürlichen Personen begehen.
Das Verzeichnis wurde von primär 190 (laut der Verordnung Nr. 436 vom 1. Juli 2022) auf 1849 Unternehmen erweitert. Auf der Liste stehen u.a. 226 Unternehmen mit der deutschen Beteiligung.
Die Verordnung trat nach der offiziellen Veröffentlichung in Kraft.