Belarus

In Belarus wurde das Gesetz über den Vermögensentzug als Reaktion auf "unfreundliche Handlungen" verabschiedet

09.01.2023

Am 6. Januar 2023 wurde das Gesetz der Republik Belarus Nr. 240-З vom 3. Januar 2023 „Über den Vermögensentzug“ veröffentlicht.  

Das Gesetz genehmigt die Möglichkeit des Vermögensentzugs zugunsten der Republik Belarus wegen unfreundlicher Handlungen. Zu den Objekten des Eigentumsrechts gehören Sachen, einschließlich Geld und Wertpapiere, sonstiges Eigentum, einschließlich Eigentumsrechte, die sich in der Republik Belarus befinden und den Subjekten der Beschlagnahme gehören - ausländischen Staaten, natürlichen und juristischen Personen aus ausländischen Staaten, die unfreundliche Handlungen begehen, sowie deren Affiliates.

Das Gesetz sieht den Grundsatz der Objektivität vor, wonach der Entzug von Eigentumsrechten ausschließlich als Reaktion auf unfreundliche Handlungen / Vergeltungsmaßnahme verwendet wird. Das Gesetz enthält dabei den Begriff „unfreundliche Handlungen“ nicht.

Über die Notwendigkeit, Vergeltungsmaßnahmen zu ergreifen, entscheidet der Ministerrat der Republik Belarus.

Das Gesetz tritt am 17. Januar 2023 in Kraft.

Gesetz der Republik Belarus Nr. 240-З vom 3. Januar 2023 „Über den Vermögensentzug“ (auf Russisch)

Auf Anfrage kann durch die DEinternational-Struktur in Belarus – das Informationszentrum der Deutschen Wirtschaft – im Rahmen des Dienstleistungsangebots die Übersetzung des Rechtsaktes ins Deutsche / Englische vorbereitet werden.

Quelle: Nationales Rechtsportal der Republik Belarus